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Top-Links: News- /Medienreport: Versicherungen-123.de – Portal rund um das Thema Versicherungen mit News, Infos, Tipps, Forum & Fotos (Nr. 76/2016 - Montag-250716)!
Datum: Montag, dem 25. Juli 2016
Thema: Link - Tip


Das Portal Versicherungen-123.de ist ein im Jahr 2009 gestartetes Web-Portal rund um das Thema Versicherungen mit News, Infos, Tipps, Forum und Fotos.

Versicherungen-123.de informiert über Inhalte und Möglichkeiten von Versicherungen, über technische Fragen sowie aktuelle Versicherungsangebote und auch über anderes Interessantes aus der Versicherungsbranche.

Ein Versicherungsverhältnis kann durch Vertrag, Gesetz oder seltener auch durch Gerichtsentscheidung entstehen.

Als Versicherungsverhältnis wird ein Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehr Parteien bezeichnet, das in der Gewährung von Versicherungsschutz von einer oder mehrerer der Parteien durch andere der Parteien vorsieht.

Zum Portal Versicherungen-123.de informieren auch

- das Presseportal presse-board.de mit dem Artikel versicherungen-123-de-das-portal-rund-ums-thema-versicherungen-mit-news-infos-tipps-forum-fotos-u-v-m/ hier

- das Webportal geld-immobilien.de mit der News versicherungen-123-de-das-portal-rund-ums-thema-versicherungen-mit-news-infos-tipps-forum-fotos-u-v-m/ hier

Der Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis begründet, wird als Versicherungsvertrag bezeichnet, auch wenn er noch andere rechtliche Regelungen trifft.

Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die der Versicherer bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat.

Hierbei treten beim gegenseitigen Vertrag der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält und die Prämie leistet, und der Versicherer, der ihn gewährt, als Vertragsparteien auf.

Somit regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.

Über die Webseite Versicherungen-123.de schreibt auch

- der Newsblog geldtipps-nachrichten.de mit der News versicherungen-123-de-das-portal-rund-ums-thema-versicherungen-mit-news-infos-tipps-forum-fotos-u-v-m/ hier

Ein Versicherungsverhältnis kann direkt durch Gesetz begründet werden, insbesondere in der Sozialversicherung, ohne dass ein Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wird.

Zu unterscheiden sind davon Versicherungsverträge zu unterscheiden, die aufgrund eines Gesetzes abzuschließen sind.

Diese betreffen Pflichtversicherungen, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die mit einem bestimmten Mindestumfang aufgrund Gesetzes in bestimmten Umständen abgeschlossen werden müssen, wobei die Wahl des Versicherers frei ist.

Das Versicherungsverhältnis entsteht durch Gerichtsentscheidung meist in Fällen der gesetzlichen Haftpflicht, wenn dem Geschädigten von dem Schädiger oder seinem Versicherer eine Leibrente zu zahlen ist.

Zur Homepage Versicherungen-123.de berichten auch

- die Homepage mitteldeutschland-tipps.de mit dem Beitrag versicherungen-123-de-das-portal-rund-ums-thema-versicherungen-mit-news-infos-tipps-forum-fotos-u-v-m/ hier

- der Internetauftritt beruflicheweiterbildung24.de mit dem Artikel http://www./versicherungen-123-de-das-portal-rund-ums-thema-versicherungen-mit-news-infos-tipps-forum-fotos-u-v-m/ hier

Versicherer (auch: Versicherungsbetrieb, veraltet Assekuradeur), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt.

Die Partei, der ein Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.

Als zentrale bundesrechtliche Vorschrift fungiert das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG).

Das VAG regelt unter anderem Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht.

Quellen-Hinweis: Inhaltlich u.a. zitiert zu den Themen "Versicherungen-123.de, Versicherung, News, Infos, Forum, Fotos" aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia>, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar.>, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar..

Dieser Artikel wurde am Montag, dem 25. Juli 2016 veröffentlicht.





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