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Top-Links: News- /Medienreport: Versicherungen-123.de – ein Portal rund um Versicherungen mit News, Infos, Tipps, Forum & Fotos (Nr. 77/2016 - Dienstag-260716)!
Datum: Dienstag, dem 26. Juli 2016
Thema: Link - Tip


Das Portal Versicherungen-123.de ist ein im Jahr 2009 gestartetes Web-Portal rund um das Thema Versicherungen mit News, Infos, Tipps, Forum und Fotos.

Die Seite informiert über Inhalte und Möglichkeiten von Versicherungen, über technische Fragen sowie aktuelle Versicherungsangebote und auch über anderes Interessantes aus der Versicherungsbranche.

Als Versicherungsverhältnis wird ein Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehr Parteien bezeichnet, das in der Gewährung von Versicherungsschutz von einer oder mehrerer der Parteien durch andere der Parteien vorsieht.

Der Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis begründet, wird als Versicherungsvertrag bezeichnet, auch wenn er noch andere rechtliche Regelungen trifft.

Ein Versicherungsverhältnis kann durch Vertrag, Gesetz oder seltener auch durch Gerichtsentscheidung entstehen.

Der Versicherungsvertrag ist eine Vereinbarung, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die der Versicherer bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat.

Zur Homepage Versicherungen-123.de berichten u.a.

- der Newsblog finanztipps-nachrichten.de mit der News versicherungen-123-de-das-portal-rund-ums-thema-versicherungen-mit-news-infos-tipps-forum-fotos-u-v-m/ hier

- das Newsportal finanzwirtschaftnews.de mit der News versicherungen-123-de-das-portal-rund-ums-thema-versicherungen-mit-news-infos-tipps-forum-fotos-u-v-m/ hier

Beim Versicherungsvertrag treten der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz erhält und die Prämie leistet, und der Versicherer, der ihn gewährt, als Vertragsparteien auf.

Somit regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.

Ein Versicherungsverhältnis kann direkt durch Gesetz begründet werden, insbesondere in der Sozialversicherung, ohne dass ein Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wird.

Zu unterscheiden sind davon Versicherungsverträge zu unterscheiden, die aufgrund eines Gesetzes abzuschließen sind.

Diese betreffen Pflichtversicherungen, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die mit einem bestimmten Mindestumfang aufgrund Gesetzes in bestimmten Umständen abgeschlossen werden müssen, wobei die Wahl des Versicherers frei ist.

Ein Versicherungsverhältnis entsteht durch Gerichtsentscheidung meist in Fällen der gesetzlichen Haftpflicht, wenn dem Geschädigten von dem Schädiger oder seinem Versicherer eine Leibrente zu zahlen ist.

Zum Portal Versicherungen-123.de informieren auch

- das Lifestyleportal lifestyle-neuigkeiten.de mit dem Artikel versicherungen-123-de-das-portal-rund-ums-thema-versicherungen-mit-news-infos-tipps-forum-fotos-u-v-m/ hier

- der Weblog schienentramper.de mit dem Posting versicherungen-123-de-das-portal-rund-ums-thema-versicherungen-mit-news-infos-tipps-forum-fotos-u-v-m/ hier

Der Versicherer (auch: Versicherungsbetrieb, veraltet Assekuradeur), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt.

Diejenige Partei, der ein Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.

Als zentrale bundesrechtliche Vorschrift wirkt das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG).

Das VAG legt unter anderem Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht fest.

Quellen-Hinweis: Inhaltlich u.a. zitiert zu den Themen "Versicherungen-123.de, Versicherung, Versicherer, Versicherungsverhältnis, Versicherungsvertrag, News, Infos, Forum, Fotos" aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia>, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar.>, der Text beruht auf dem Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren verfügbar..

Dieser Artikel wurde am Dienstag, dem 26. Juli 2016 veröffentlicht.





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