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Top-Links: News- /Medienreport: Versicherungen-123.de - Portal zu Thema Versicherungen mit News, Forum, Kleinanzeigen, Fotos und Videos / Teil 2 (Nr. 116/2016 - Samstag-151016)!
Datum: Samstag, dem 15. Oktober 2016
Thema: Link - Tip


Das Versicherungsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehr Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz von einer oder mehrerer der Parteien durch andere der Parteien vorsieht.

Ein solches Versicherungsverhältnis kann durch Vertrag, Gesetz oder seltener auch durch Gerichtsentscheidung entstehen.

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Das Versicherungsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehr Parteien, das in der Gewährung von Versicherungsschutz von einer oder mehrerer der Parteien durch andere der Parteien vorsieht.

Ein solches Versicherungsverhältnis kann durch Vertrag, Gesetz oder seltener auch durch Gerichtsentscheidung entstehen.

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Der Vertrag, der ein Versicherungsverhältnis begründet, wird als Versicherungsvertrag bezeichnet, auch wenn er noch andere rechtliche Regelungen trifft.

Somit regelt der Versicherungsvertrag die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.

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Ein Versicherungsverhältnis kann direkt durch Gesetz begründet werden, insbesondere in der Sozialversicherung, ohne dass ein Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wird.

Davon sind Versicherungsverträge zu unterscheiden, die aufgrund eines Gesetzes abzuschließen sind.

Hierunter fallen Pflichtversicherungen, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, die mit einem bestimmten Mindestumfang aufgrund Gesetzes in bestimmten Umständen abgeschlossen werden müssen, wobei die Wahl des Versicherers frei ist.

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Dieser Beitrag wurde am Samstag dem 15. Oktober 2016 veröffentlicht.





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