Links-im-Internet.de

Lohnfortzahlungsbetrug - Was tun wenn Mitarbeiter einfach blaumachen? Detektei Frankfurt, Detektei Köln, Detektei Karlsruhe
Datum: Donnerstag, dem 10. November 2016
Thema: Link - Tip


Ist blaumachen legitim, und einfach nur ein Kavaliersdelikt?
Nein, seit 2007 steigt die Zahl der jährlichen Krankmeldungen in Unternehmen stetig an.
Im Jahre 2006 waren es durchschnittlich noch 12,8 Arbeitsunfähigkeitstage je Mitarbeiter. Mittlerweile sind es schon 17,8 Fehltage.
2009 hat der Krankheitsausfall den deutschen Unternehmen 129 Milliarden Euro gekostet.
Lohnfortzahlungsbetrug ist eine Straftat, und der betrogene Arbeitgeber hat das Recht eine Strafanzeige zu stellen und Schadensersatz einzuklagen.

Auch immer mehr Manager und Personen in höheren Positionen lassen sich Krankschreiben.
Nicht nur Krankheit ist der Grund für den Ausfall der Mitarbeiter.
Da zu Stoßzeiten wie in den Schulferien oft Urlaubsanträge zurück gewiesen werden müssen, lassen sich viele Angestellte einfach krankschreiben.
Einige lassen sich krankschreiben um anders wo Schwarzarbeit ausführen zu können.
Auch Streitigkeiten und Unzufriedenheiten am Arbeitsplatz verführen oft zum Blaumachen.
Zunehmend berichten Arbeitgeber auch davon das Ihre Mitarbeiter Sie quasi Bedrohen und Sie mit krankmachen unter Druck setzen.

Vorgetäuschter Krankheitsausfall kostet den Unternehmen so jährlich ca. 20 Millionen Euro.
Dabei steigt besonders die Zahl der Langzeiterkrankungen über 6 Wochen an.
Was dazu geführt hat das auch immer mehr Krankenkassen dazu übergehen Wirtschaftsdetekteien für die Beobachtung angeblich Kranker zu beauftragen.

Was können Sie tun wenn Ihre Mitarbeiter blaumachen, und Sie Ihnen Ihren Lohn trotzdem zahlen müssen?
Wenn Sie den Verdacht haben das ihr Mitarbeiter nur blaumacht oder sogar nebenbei einer Schwarzarbeit nachgeht, können Sie eine Detektei engagieren. Dabei ist es ratsam eine Wirtschaftsdetektei, welche bereits Erfahrungen in den Ermittlungen bei Lohnfortzahlungsbetrug/Entgeltfortzahlungsbetrug hat zu beauftragen, wie zum Beispiel die Detektei aus Frankfurt Detektei AsA-GUARD KG - Wirtschaftsdetektei & Privatdetektei.

Wie kann mir eine Detektei bei Lohnfortzahlungsbetrug helfen?
Die Detektive einer Detektei/Wirtschaftsdetektei observieren den verdächtigen Arbeitnehmer für Sie und sammeln Beweismaterial für eine Strafanzeige. Bei der Observation durch einen Wirtschaftsdetektiv stellt sich oft heraus das krankgeschriebene Angestellte bereits einer neuen Schwarzarbeit nachgeht.
Durch eine sichere Beweisführung können Sie Schadensersatz einklagen und eine sofortige Kündigung des Angestellten erwirken.
Die Detektei aus Frankfurt Detektei AsA-GUARD KG - Wirtschaftsdetektei & Privatdetektei - berät Sie gerne, Interessierte finden mehr Informationen zur Detektei und die Kontaktdaten der Wirtschaftsdetektei

Die Detektei AsA-GUARD KG - Wirtschaftsdetektei & Privatdetektei – nimmt Aufträge aus der Region Frankfurt – Köln – Karlsruhe – bundesweit und international an.

Kosten für die Beauftragung einer Detektei bei Lohnfortzahlungbetrug
Kosten für die Detektei müssen vom überführten Mitarbeiter selbst als  „Kosten der notwendigen Beweisführung nach §91 ZPO" getragen werden. Ihr Anwalt wird Sie dabei unterstützen die Kosten der Detektei vor Gericht geltend zu machen.

Die Detektei AsA-GUARD KG - Wirtschaftsdetektei & Privatdetektei ist Partner mit langjähriger Erfahrungen in Wirtschaftsermittlungen und Privatermittlungen.
Mit speziell ausgebildeten Detektiven und durch dem Einsatz von neuster Überachtungstechnologie deckt die Wirtschaftsdetektei AsA-GUARD KG jeden Lohnfortzahlungsbetrug für Sie auf.
Auch Patentverletzung und Urheberverletzung fallen in das Gebiet der Wirtschaftsdetektei.
(Weitere interessante Köln News & Köln Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Werbedesign << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!








Dieser Artikel kommt von Links im / zum Internet - ausgesuchte geprüfte & bewertete Qualitätslinks!
http://www.links-im-internet.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.links-im-internet.de/modules.php?name=News&file=article&sid=66692