NewWorlds: Spiele im Internet   

Willkommen bei
Suche nach:  
Home Link-Empfehlungen Shopping-Links Reise-Links Auto- & Kfz-Links Finanz-Links Garten-Links Erotik-Links Computer-Links
  Links im Internet @ Home   LogIn/Neuanmeldung  FLIRTEN & DATEN deutschlandweit, kostenlos und chancenreich: Flirten & Daten bei Flirting-Town.de     
Interessante neue
News & Infos @
Links-im-Internet:
Als globaler Produktführer im Bereich sauberer, effizienter Technologien für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Hybrid- und Elektroantrieb hat BorgWarner eines der breitesten Portfolios marktreifer Technologien für 48V-Mildhybride der Industrie entwickelt.
Höhere Spannung, höhere Effizienz – 48V-Technologien von BorgWarner elektrisieren
H + L Klebetechnik: 10 jähriges Firmenjubiläum des Unternehmens der Leimauftragstechnik
Das Seckill von dem Amazon Gutschein bei DVDFab
Das Seckill von dem Amazon Gutschein bei DVDFab
LPS-Lasersysteme beim Echo 2016
Echo Verleihung 2016 in Berlin mit Lasermodulen von LPS
Kuba Rundreise
Eine Kuba Rundreise auf den Spuren der Kolonialzeit
Werbung: Last-Minute bei Amazon


TOP Last-Minute-Angebote hier klicken!

Neu: White Hat Jedi Contest
White Hat Jedi @ Complex

Wer ist online ?
Zur Zeit sind 134 Gäste und 0 Mitglied(er) bei Links im Internet online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier registrieren und dann Links anmelden sowie Artikel und Kommentare mit Ihrem Namen schreiben!

Online Werbung

Hauptmenü

Link-Empfehlungen
· Alle Web-Links
· Populärste Web-Links
· Bestbewertete Web-Links

Link-Verzeichnisse
· Reise-Links
· Erotik-Links
· Garten-Links
· Shopping-Links
· Computer-Links
· Auto- & Kfz-Links

Redaktionelles
· Alle Internet News
· Alle News Rubriken
· Unsere Top 10

Interaktiv
· Log-In
· Kontakt
· Feedback
· Beitrag schreiben
· Link melden
· Weiterempfehlen
· Log-Out

Community
· Mitglieder
· Gästebuch

XoviLichter Link
· XoviLichter @ Links-im-Internet.de

Information
· FAQ/ Hilfe
· Impressum
· AGB & Datenschutz
· Statistiken

Shopping - Tipp
Zu den Angeboten der Woche

Umfrage
Zu welchen Themen schätzen Sie Links am meisten?

Urlaub und Reisen
Shopping
Computer etc.
Politik
Wirtschaft
Hobby
Communities
Medien
Prominente
Humor
Ich surfe nie!
Nichts davon!



Ergebnisse
Umfragen

Stimmen: 121
Kommentare: 5

Wetter-Vorhersage
Wetter Vorhersage

Wetter aktuell
Wetter aktuell

Wetter-Suche
Wettersuche
Ort, Land oder PLZ:

Online WEB - Tipps
zooplus h-i-p Werbung

Links im & zum Internet - Qualität ausgesucht geprüft & bewertet - ausgesuchte geprüfte & bewertete WebLinks !

Aktuell: Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen
Veröffentlicht am Montag, dem 20. November 2017 von Links-im-Internet.de


Link - Tip PR-Gateway schreibt "Black Friday und Cyber Monday - der Trend aus den USA schwappt schon länger auch nach Deutschland über. Das Prinzip ist einfach: An diesen Tagen gibt es in Online-Shops für sehr kurze Zeit jeweils ein Produkt, bei welchem der Preis massiv reduziert ist. Aber auch hier gilt es, rechtliche Spielregeln zu beachten. Martin Rätze, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erläutert, was Shopbetreiber beachten müssen.

1. Korrekte Preiswerbung

Wer sich als Online-Händler am Cyber Monday beteiligen will, muss seine Schnäppchen-Angebote natürlich bewerben. Dafür gibt es allerdings Regeln und eine Vielzahl an Rechtsprechung. Wer sich nicht daran hält, kann abgemahnt werden.

Ganz grundsätzlich ist klar: Im Online-Shop müssen Preise genannt werden. Eine Funktion "Preis auf Anfrage" ist unzulässig. Beim Handel mit Verbrauchern müssen Brutto-Preise angegeben werden. Das gilt aber nicht nur am Cyber Monday, sondern immer.

2. Streichpreise ohne Erklärung

Der BGH (Urt. v. 5.11.2015, I ZR 182/14) hat mittlerweile erlaubt, dass in einem Online-Shop mit durchgestrichenen Preisen geworben werden darf, ohne dass diese näher erklärt werden müssen, sofern es sich um den ehemaligen Verkaufspreis des Händlers handelt.

Wird dagegen ein anderer Vergleichspreis, wie etwa die UVP durchgestrichen, muss eine entsprechende Erklärung vorhanden sein.

3. Keine Mondpreiswerbung

Bei der Berechnung des Rabattes dürfen Sie keine sog. Mondpreise verwenden.

Mondpreise sind Preise, die der Händler vor der Aktion nie oder nur eine verschwindend geringe Zeit verlangt hat.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor mancher Preisangabe beim Cyber Monday: Oft werde mit dicken Rabatten von 50% und mehr geworben. Tatsächlich wird aber bei der Berechnung des reduzierten Preises nicht der bisher verlangte Preis als Grundlage genommen, sondern die UVP des Herstellers.

Man kann seinen eigenen Preis zwar mit der UVP des Herstellers vergleichen. Allerdings darf dann meiner Meinung nach nicht mit Begriffen wie "Rabatt" oder "Reduziert" oder ähnlichem gearbeitet werden. Denn der Verbraucher erwartet bei solchen Bezeichnungen, dass sich die Reduzierung auf den bisher verlangten Preis bezieht.

Wer also schreibt "Nur heute 50% Rabatt" wirbt irreführend, wenn sich die 50% auf die UVP des Herstellers beziehen, der Preis des Händlers außerhalb der Aktion aber bereits unter der UVP liegt.

Und die Irreführung fällt sehr deutlich aus. Wie die VZ NRW ermittelt hat, entpuppen sich manche 50% und mehr Schnäppchen als 18% Schnäppchen. Zugegeben, das ist noch immer eine Preisreduzierung, stellt aber eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar.

Selbstverständlich muss der Preis, den Sie als Bezugspreis wählen, auch vor der Aktion eine gewisse Zeit von Ihnen verlangt worden sein. Irreführend wäre es, wenn Sie nur für wenige Tage (oder Stunden) den Preis anheben, um dann am Cyber Monday diesen kurzfristig erhöhten Preis als Referenz zu nehmen, damit Sie mit einem noch höheren Rabatt werben können.

4. Keine Verlängerung von Rabattaktionen

Wird eine Rabattaktion für einen gewissen Zeitraum angekündigt, so dürfen Händler diesen Zeitraum nicht einfach verlängern, entschied der BGH (Urteil v. 7. Juli 2011, I ZR 173/09).

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG handelt unlauter, wer unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils macht.

"Nach dieser Vorschrift kann auch die irreführende Ankündigung einer Sonderverkaufsaktion wie etwa eines Jubiläumsverkaufs unzulässig sein.

Insbesondere kann sich die Ankündigung einer Sonderveranstaltung als irreführend erweisen, wenn ein für einen befristeten Zeitraum angekündigter Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird."

5. Ausreichende Bevorratung

Bei Rabatt- oder Sonderaktionen ist auch immer damit zu rechnen, dass ein enorm hoher Ansturm auf den Online-Händler zukommt. Aber dafür muss der Händler gerüstet sein. Speziell zum Cyber Monday von amazon gibt es dazu ein Urteil des LG Berlin (Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

Bei amazon lief eine Aktion am Cyber Monday immer genau zwei Stunden. In jedem zwei-Stunden-Zeitraum wurden immer fünf Produkte mit extremen Rabatten angeboten. Tatsächlich war es aber so, dass einige der Produkte schon nach wenigen Sekunden ausverkauft waren.

Das sei wettbewerbswidrig, entschied das LG Berlin. Nachdem Urteil darf man mit Sonderaktionen wie einem Cyber Monday nur dann werben, wenn sichergestellt ist, dass die Ware während des ersten Viertels des Aktionszeitraumes verfügbar ist, in diesem Fall also mindestens eine halbe Stunde lang.

6. Keine Werbung mit nicht mehr verfügbaren Artikeln

Sobald die Verfügbarkeit der Ware nicht mehr gewährleistet ist, muss der Artikel im Shop auch als ausverkauft dargestellt und die Bestellung dieses Artikels unmöglich gemacht werden, z.B. durch Entfernung des Warenkorb-Buttons von der Produktseite.

Wer Produkte im Online-Shop anbietet, obwohl er weiß, dass er diese nicht liefern kann, handelt wettbewerbswidrig, entschied das LG Hamburg (Urt. v. 11.09.2009; Az. 312 O 637/08).

Dies hat auch das OLG Hamm (Urt. v. 11.8.2015, 4 U 69/15) bestätigt.

7. Klare Bedingungen formulieren und selbst einhalten

Verbraucher kommen natürlich schnell auf die Idee, bei Rabatten von 70 oder 80% sich mit mehreren Produkten einzudecken, vielleicht kann man diese ja später gewinnbringend weiterveräußern. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wollen Online-Händler das aber verhindern, müssen sie klare Bedingungen formulieren und diese unmittelbar bei der Werbung auch abrufbar halten.

Denkbar wären etwa Einschränkungen wie "nur 3 Stück pro Bestellung" oder "nur 3 Stück pro Kunde" oder ähnlich klare Beschränkungen.

Zu unbestimmt ist dagegen die Formulierung "Abgabe nur in haushaltsüblicher Menge", da der Verbraucher nicht wissen kann, was damit gemeint ist, entschied zutreffend das LG Lübeck (Urt. v. 11.12.2012, 11 O 65/12). Am besten geben Sie nicht nur den entsprechenden (deutlichen) Hinweis, sondern beschränken auch die Menge der z.B. pro Bestellung bestellbaren Anzahl pro Produkt. Tun Sie das nicht, können Sie sich im Nachhinein nicht auf durch AGB beschränkte Bestellmenge berufen. Da der Kunde tatsächlich eine höhere Menge bestellen konnte, wurde dadurch die AGB-Klausel quasi "aufgehoben".

8. Die Grundsätze der Blickfangwerbung

Wird blickfangmäßig mit Rabatten (oder ähnlichem) geworben und hängt die Inanspruchnahme des Rabattes von bestimmten Faktoren ab oder gibt es Einschränkungen (wie z.B. die bestellbare Menge), so müssen solche Faktoren und Einschränkungen "am Blickfang teilhaben". Das bedeutet, dass es unzureichend (und irreführend) ist, wenn Sie mit einem Rabatt von 80% bewerben, aber diesen Rabatt in AGB oder an anderer Stelle an Bedingungen knüpfen.

Bekanntestes Beispiel ist die Werbung "20% auf alles - außer Tiernahrung". Die Einschränkung "außer Tiernahrung" stand dabei unmittelbar in der Anzeige und war auf einen Blick mit der angekündigten Aktion wahrzunehmen.

Ob solche Aufklärungen auch durch Sternchenhinweise erfolgen können, ist eine Frage des Einzelfalls. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Lieber die Einschränkung direkt mit in die Blickfang-Anzeige schreiben.

Bedingungen und Einschränkungen sollten also (wenn überhaupt) nur sehr wenige gewählt werden, damit sie noch am Blickfang teilhaben können. Letztlich soll es am Cyber Monday auch sehr schnell gehen, da wäre es hinderlich, wenn der Verbraucher erst noch 2 A4-Seiten Rabatt-Bedingungen lesen muss.

9. Nach Ablauf der Zeit: Normalen Preis wieder "anschalten"

Sobald die Aktionszeit abgelaufen ist, müssen Sie natürlich beachten, dass das Produkt wieder zum alten Preis angeboten wird (siehe auch Punkt 4.). Wichtig ist aber auch, dass Sie zu diesem Zeitpunkt sämtliche Werbung mit dem Rabatt auf dieses dann abgelaufene Angebot abschalten.

So darf auf der Startseite Ihres Shops nicht mehr stehen "60% Rabatt für XY-Waschmaschine", wenn die Rabattzeit schon abgelaufen ist und der Rabatt nicht mehr gewährt wird. Denn auch diese Werbung würde dann eine Irreführung darstellen.

10. Allgemeine Regeln beachten

Letztlich gelten auch für Rabattaktionen die ganz normalen Regeln im Online-Shop. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung müssen natürlich auch bei diesen Angeboten verfügbar sein.

Übrigens: Nur weil ein Artikel reduziert ist, heißt das nicht, dass er vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dem Verbraucher steht am Cyber Monday genauso ein Widerrufsrecht zu wie an "normalen Tagen". Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht nur, wenn das Produkt unter eine der im Gesetz stehenden Ausnahmen fällt.

11. Werben Sie nicht mit "Black Friday"!

Der Begriff "Black Friday" ist eine eingetragene Marke in Deutschland (Registernummer 30 2013 057 574, eingetragen am 20.12.2013 für die Super Union Holdings Ltd., Hong Kong für verschiedene Einzelhandelsdienstleistungen). Es gibt auch eine deutsche Lizenznehmerin: die in München ansässige Black Friday GmbH.

Die Kanzlei BPM Legal hat aktuell einen Löschungsantrag gegen diese Markeneintragung gestellt, das Verfahren läuft noch.

Während des laufenden Löschungsverfahrens besteht das Risiko, dass die Rechteinhaber aus der eingetragenen Marke vorgehen, insbesondere auch Abmahnungen aussprechen oder einstweilige Verfügungen beantragen. Ob Abmahnungen/einstweilige Verfügungen trotz des laufenden Löschungsverfahrens erfolgreich sein können, hängt vom Einzelfall ab. Händler, die für 2016 Aktionen unter "Black Friday" planen, sollten deshalb die Chancen und Risiken genauestens abwägen bzw. sich rechtlich beraten lassen.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar@trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
"



Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Links-im-Internet.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Links-im-Internet.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Aktuell: Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen" | LogIn/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Links-im-Internet.de könnten Sie auch interessieren:

Faszination Wissen - Wie gefährlich sind fremde Art ...

Faszination Wissen - Wie gefährlich sind fremde Art ...
Exotische Heimat - Die Globalisierung von Flora und ...

Exotische Heimat - Die Globalisierung von Flora und ...

Alle Web-Video-Links bei Links-im-Internet.de: Links-im-Internet.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Links-im-Internet.de könnten Sie auch interessieren:

Botanischer-Garten-Universitaet-Leipzig-2 ...

Leipzig-Grosszschocher-Milchtankstelle-Mi ...

Leipzig-Clara-Zetkin-Park-in-Leipzig-2013 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Links-im-Internet.de: Links-im-Internet.de Foto - Galerie

Diese Web-Links bei Links-im-Internet.de könnten Sie auch interessieren:

Links sortieren nach: Titel (A\D) Datum (A\D) Bewertung (A\D) Popularität (A\D)

  Der Montblanc in Frankreich
Beschreibung: Die Kamera steht auf dem Montblanc, dem mit 4.808 Meter höchsten Berg der Alpen und Europas. Die Kamera kann vom Betrachter geschwenkt und gezoomt werden (englischsprachig).
Hinzugefügt am: 17.04.2001 Besucher: 471 Link bewerten Kategorie: Web-Cams

 Aftonbladet
Beschreibung: Tageszeitung aus Schweden
Hinzugefügt am: 04.05.2001 Besucher: 350 Link bewerten Kategorie: Zeitschriften

 Bla2.de
Beschreibung: Webring mit über 150 Pages zum Thema Literatur im Internet
Hinzugefügt am: 21.03.2001 Besucher: 506 Link bewerten Kategorie: Bildung, Wissen

 BlackBeasts.com
Beschreibung: BlackBeasts.com ist eine Website für Freunde farbiger Frauen!
Hinzugefügt am: 18.08.2002 Besucher: 539 Link bewerten Kategorie: Erotik

 Das Handelsblatt
Beschreibung: Börsentäglich und sonntags erscheinende Wirtschaftszeitung.
Hinzugefügt am: 03.03.2001 Besucher: 1697 Bewertung: 8.67 (3 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Zeitungen

 GewinnspielService bei GewinnWahn.de
Beschreibung: Die automatische Teilnahme an 120 Gewinnspielen gibt es schon ab 1,25 Euro im Monat. Für den monatlichen Eintrag in die Gewinnspiele ist nur einmalig ein Mitglieds-Beitrag zu zahlen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten. Außerdem wird nach Ablauf des Gewinnspiel-Paketes der Vertrag nicht automatisch verlängert!
Hinzugefügt am: 02.07.2002 Besucher: 360 Link bewerten Kategorie: Kostenlos & Gewinnen

 Hamburger Abendblatt
Beschreibung: Hamburger und Norddeutsche Nachrichten, aber auch überregional.
Hinzugefügt am: 03.03.2001 Besucher: 393 Bewertung: 5.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Zeitungen

 IndianerSeite.de
Beschreibung: Stämme, Häuptlinge, Rituale, Shamanen, indianisches Horoskop, indianische Kinder, Tiere, Wölfe, Büffel, Pferde, Adler, Comanchen, Cheyenne, Cochise, Sitting Bull, Mangas Coloradas, Tecumseh, Geronimo, Chief Joseph, Red Cloud, Black Elk, Quanah Parker, Medizinbeutel, Friedenspfeife...
Hinzugefügt am: 20.04.2002 Besucher: 444 Link bewerten Kategorie: Seiten für weitere Gruppen

 Leipziger Volkszeitung
Beschreibung: Ein Blatt für Leipzig und Sachsen.
Hinzugefügt am: 03.03.2001 Besucher: 507 Bewertung: 7.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Zeitungen

 TATblatt
Beschreibung: 14tägige linke Alternativzeitung aus Östereich mit Nachrichten über (Anti-)Rassismus, (Anti-)Sexismus, Ökologie, sozialen Auseinandersetzungen.
Hinzugefügt am: 03.03.2001 Besucher: 461 Bewertung: 7.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Zeitungen

Diese Forum-Posts bei Links-im-Internet.de könnten Sie auch interessieren:

  Die Unruhe zu Beginn der Saison, der Erfolgstrainer von heute auf morgen weg. Keiner weiß warum und es kommt auch keine Auflösung des Rätsels. All dies sind Dinge die sich negativ auf den Spielb ... (Otto76, 01.10.2018)

Diese News bei Links-im-Internet.de könnten Sie auch interessieren:

 Mit Taxi Baden-Baden Limousinenservice zum Europa-Park Rust (PR-Gateway, 11.04.2019)
Fast 500.000 Gäste verzeichnete die Kurstadt in der ersten Jahreshälfte - Sightseeing und Erlebnisse in der Region

BADEN-BADEN / EUROPA-PARK RUST. Die Kurstadt Baden-Baden am Rande des Schwarzwaldes boomt. Fast 500.000 Gäste zählte die verkehrsgünstig gelegene Stadt in der ersten Jahreshälfte 2018. Die Übernachtungszahlen jagen von Rekord zu Rekord. Es sind vor allem Menschen aus Russland, aus der arabischen Welt, aus dem benachbarten Ausland, aus dem asiatischen Raum, die nach Baden-Bade ...

 Bois Cheri English Breakfast Tee aus Mauritius (PR-Gateway, 09.04.2019)
Natural black Tea

Deal or NoDeal? Brexit oder nicht? Egal! Der englische Einfluss auf die Teekultur weltweit wird uns jedenfalls erhalten bleiben, mit Bois Cheri Natural Black Tea English Breakfast.

Die traditionelle Schwarzteemischung von  Tattoo Studio in Hamburg - Die Welt des Kults (PR-Gateway, 09.04.2019)
von Kunstwerken und Horror Tattoos

Tattoo"s die Welt der Farben und Formen, immer beliebter wird der Trend sich seine eigene Geschichte auf die Haut malen zu lassen und sich mit Bildern zu verewigen. Das ist der Grund warum Tattoostudios in ganz Deutschland mittlerweile an fast jeder Ecke zu finden sind. Wir haben uns in Hamburg umgesehen und mussten feststellen, das Tattoostudio nicht gleich Tattoostudio ist. Viele sind ein zusammengewürfeltes Team aus ganz Deutschland, die Tattookünstle ...

 DACHSER und VCI verlängern um weitere fünf Jahre (PR-Gateway, 09.04.2019)
(Mynewsdesk) Zum Start der zweiten Ausgabe der Leipziger Fachmesse Gefahrgut & Gefahrstoff feierten DACHSER Chem-Logistics und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) heute gleich zwei Anlässe: Das 10-jährige Jubiläum der erfolgreichen Einkaufskooperation sowie eine Vertragsverlängerung um weitere fünf Jahre.



2009 starteten beide Seiten ihre Einkaufskooperation für die europäische Stückgutlogistik. Mit der zunehmenden Internationalisierung der chemischen Industrie weitete ...

 Rollatoren in 11 verschiedenen Farben: Von poppig-modern bis klassisch ist für jeden etwas dabei (PR-Gateway, 09.04.2019)
TOPRO bringt Farbe ins Leben

Rollatoren gehören für immer mehr Menschen zum Alltag, deshalb sollen sie oft nicht nur funktional perfekt sein, sondern auch zum persönlichen Stil oder der bevorzugten Kleidungsfarbe passen. Deshalb bietet der Rollatorenhersteller TOPRO viele seiner Rollatoren in verschiedenen Farben mit dazu passenden Rollatortaschen an. Vom frischen Weiß über leuchtendes Ultramarin bis zu auffälligem Weinrot finden sich Rollatoren in elf verschiedenen Farben im Angebot.

 Vatertag mit Pure: Geschenke für alle Väter, die auf Technik stehen (PR-Gateway, 08.04.2019)
Vatertag rückt näher und wie jedes Jahr die Frage: Was schenke ich Papa, dessen Standardspruch ist: "Ich hab" doch schon alles, was ich brauche..."
Pure hat das perfekte Geschenk für technikbegeisterte Väter.

Elan IR5

Ganz egal welche Musik dein Vater hört - mit dem tragbaren Elan IR5 kann er Tausende von Internetradiosender aus aller Welt genießen. Und: all seine Lieblingsmusik bequem übe ...

 Sichere Firmware bei USB-Stick's mit physischem Schreibschutz, BadUSB sicher und mit Seriennummer (PR-Gateway, 02.04.2019)
Kanguru liefert weltweit die einzigen BadUSB sicheren USB-Sticks mit Schreibschutz und Seriennummer

OPTIMAL, exklusiver Distributor von Kanguru, liefert den weltweit ersten USB-Stick 3.0, der durch Signatur und sichere Firmware vor BadUSB-Attacken schützt. Der Kanguru FlashTrust ist für sicherheitsbewusste Anwender und Organisationen eine einfache Alternative zu hardware-verschlüsselten USB-Stick's. Der FlashTrust verfügt zudem über einen physischen Schreibschutz.

BadUSB Angriff au ...

 AL-KO Gardentech: Grills sorgen für Kiwi-Lifestyle (PR-Gateway, 29.03.2019)
Masport - der Marktführer aus Neuseeland

AL-KO Gardentech bietet seit der Übernahme des neuseeländischen Marktführes Masport hochwertige BBQ Produkte an.

Masport liefert eine Reihe von hochwertigen Rasen- und Gartenprodukten wie Rasenmäher, Aufsitzmäher, Grubber, Häcksler, Terrassenheizungen und Grills. Eine weitreichende Expertise von über 100 Jahre Firmengeschichte und die hohe Qualität der Produkte haben Masport zum Marktführer in Neuseeland aufsteigen lassen.

Masport ...

 Controlware Austria ist ''Diamond Partner of the Year 2018'' von Extreme Networks (PR-Gateway, 28.03.2019)
Dietzenbach, 26. März 2019 - Extreme Networks prämiert das hohe Engagement und die herausragende Performance des österreichischen Controlware Teams mit der Auszeichnung "Diamond Partner of the Year 2018". Übergeben wurde der Award im Rahmen des Partner Forums auf der diesjährigen ExtremeNOW (21. Februar 2019, Berlin).

Controlware und Extreme Networks arbeiten im gesamten deutschsprachigen Raum (DACH) seit vielen Jahren sehr erfolgreich zusammen. Der Systemintegrator zählt zum kleinen Krei ...

 Rückblick auf den plentymarkets Online-Händler-Kongress 2019 (PR-Gateway, 25.03.2019)
Am 16. März 2019 fand der plentymarkets Online-Händler-Kongress zum 12. Mal in Kassel statt. Das Event, das von der Kasseler plentysystems AG ausgerichtet wird, lockt jährlich über 1.000 Besucher nach Nordhessen, um sich über die Top-Trends aus der Branche und die heißesten Neuigkeiten rund um die Software plentymarkets zu informieren. Dieser Beitrag liefert eine Zusammenfassung der absoluten Höhepunkte des Events.

Der Online-Händler-Kongress 2019 in Zahlen:

- 1.200 Besucher
< ...

Werbung bei Links-im-Internet.de:





Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen

 
Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Video Tipp @ Links-im-Internet.de

Online Werbung

D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Link - Tip
· Weitere News von Links-im-Internet


Die meistgelesenen News in der Rubrik Link - Tip:
Land der Ideen: Auf zu neuen Usern - Fünf Wege aus der Filterblase


Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Online Werbung

Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2001 - 2019!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Diese Homepage wurde vom Internet und Suchmaschinen Optimierung Service COMPLEX Berlin vor allem mit Hilfe von PHPNuke erstellt. PHPNuke ist eine OpenSource Software unter den GNU/GPL Lizenzbestimmungen. Außerdem wurden vom Internet- und Suchmaschinen-Service COMPLEX Berlin - dem Spezialisten für Open Source Software und Suchmaschinen Optimierung genutzt. © Links im und zum Internet / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung

Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen